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Heute, Sonntag 22.03.2020, haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder auf weitergehende Einschränkungen in Verbindung mit einem weitreichendem Kontaktverbot und weiteren Maßnahmen geeinigt.

Zur Umsetzung dieser Maßnahmen in NRW hat die Landesregierung eine Pressemitteilung veröffentlicht, die Sie unter dem nachfolgenden Link

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-weitreichendes-kontaktverbot-und-weitere-massnahmen-zur

einsehen können. Wichtig hierbei sind auch die Regelungen zu

  • stationären Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen,
  • Handwerk u. Dienstleistungsgewerbe,
  • Handel,
  • Gastronomie,
  • Veranstaltungen, Versammlungen, Gottesdienste, Beerdigungen sowie
  • Bibliotheken

Die Rechtsverordnung tritt am Montag, 23. März 2020 um 00.00 Uhr in Kraft.

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Kontakt

Handwerk und Handel e.V.
Graf-Engelbert-Str. 42a
40489 Düsseldorf

Telefon: 0163 / 889 89 55
E-Mail: info@handwerk-und-handel.com

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